Hauptstadtpflege Haus Sommerstraße Kurzzeitpflege

Das Pflegeheim Haus Sommerstraße bietet unweit des Volksparks Schönholzer Heide 15 Plätze in der betreuten Kurzzeitpflege an.

Pflegeplatzanfrage Preisrechner

Wohnortnahe und individuelle Betreuung

Bedürftige Familienmitglieder in den eigenen vier Wänden zu pflegen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die von den Angehörigen viel Kraft und Hingabe erfordert. 

In der Kurzzeitpflege im Haus Sommerstraße werden Pflegebedürftige stationär aufgenommen und finden ein vorübergehendes Zuhause, individuelle Betreuung, Pflege und Beschäftigung: Damit Sie sich als Angehörige ruhigen Gewissens eine Auszeit nehmen und sicher sein können, dass Ihre Liebsten gut versorgt werden. 

Die Kurzzeitpflege hilft auch, wenn nach einem stationären Klinikaufenthalt noch ein erhöhter Pflegebedarf besteht. Unabhängig von ihrer Erkrankung, Behinderung oder ihres Alters werden Menschen bei uns in der Kurzzeitpflege aufgenommen. Sie steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 – 5 zur Verfügung. 

Auch für Bedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand, die als so genannter Härtefall eingestuft sind, bietet die Vivantes Kurzzeitpflege Unterstützung an. 

Kurzzeitpflege steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 sofort nach Anerkennung zu. Die Pflegekasse bezuschusst einen Kurzzeitpflegeplatz für max. 56 Tage im Jahr mit 1.774 Euro. Wir beraten Sie gerne zur Kurzzeitpflege!

Ansprechpartner*innen Haus Sommerstraße Kurzzeitpflege

Zimmer und Ausstattung

Das Hauptstadtpflege Haus Sommerstraße ist ein modernes fünfstöckiges Haus unweit des Volksparks Schönholzer Heide in Berlin-Reinickendorf. Die 5. Etage ist für Gäste der Kurzzeitpflege eingerichtet. 

Unsere Kurzzeitpflege in Berlin-Reinickendorf bietet 15 Gästen in großzügig geschnittenen Doppel- und Einzelzimmern eine vorübergehende Unterkunft mit pflegerischer Rundumbetreuung.

Das Vivantes Haus in der Sommerstraße ist barrierefrei mit Automatiktüren und Fahrstühlen ausgestattet. Somit sind die Wohnbereiche ohne Hindernisse mit Rollstühlen befahrbar und gut erreichbar. Es verfügt über einen hellen und freundlichen Tagesraum, in dem sich die Gäste gemeinsam aufhalten können und der auch als Speiseraum genutzt wird.

Alle Gästezimmer der Kurzzeitpflege sind hell, geräumig sowie altengerecht, teilweise auch behindertengerecht und verfügen über eine Standardmöblierung mit: 

  • einem Pflegebett,
  • einem Nachtschrank,
  • einem Kleiderschrank mit Schließfach,
  • einem Tisch mit bequemen Stühlen,
  • Bad mit Dusche, WC und Handwaschbecken,
  • Antennenanlage,
  • Wand- und Deckenleuchten sowie
  • einer Nachtbeleuchtung

Die Räume sind mit Telefonanschluss und kostenlosem WLAN ausgestattet und haben eine moderne 24-Stunden-Notrufanlage. 

Leistungen und Serviceangebote

Preisrechner

Mit dem Preisrechner möchten wir Ihnen einen generellen Überblick über die anfallenden Pflegeheimkosten pro Haus geben. Diese setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen auf Grundlage der entstehenden Aufwendungen in den Einrichtungen zusammen und müssen zur Refinanzierung mit den Kostenträgern (Pflegekassen, Senatsverwaltung) immer wieder neu verhandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass es je nach Verhandlungsstand zu preislichen Abweichungen kommen kann. Über die aktuell gültigen Preise informiert Sie der Sozialdienst des jeweiligen Hauses gern und berät zu Betreuung, Pflege und Finanzierung.

Gewünschte Pflegeleistung

Gewünschte Zimmerart

Ihr Ergebnis

Die von Ihnen gewählte Anzahl der Pflegetage überschreitet den Zuschuss der Pflegekasse. Bitte kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

Pflegeplatz anfragen

Nach § 42 SGB XI Kurzzeitpflege ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 € im Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag nach Satz 2 kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 Absatz 1 Satz 3 auf insgesamt bis zu 3.386 € im Kalenderjahr erhöht werden.

Außerdem besteht eine Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V bei fehlender Pflegebedürftigkeit, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Wir beraten Sie gern.

Bitte beachten Sie, dass der Betrag der Pflegekasse für Kurzzeitpflege auf Grund unserer Entgelte im Durchschnitt nach sieben bis neun Tagen und bei zusätzlichem Übertrag der Verhinderungspflege nach 16 bis 17 Tagen ausgeschöpft ist.

Kontakt & Anfahrt

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Gern können Sie hier Kontakt zu unseren Mitarbeitern vor Ort aufnehmen.
Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Anfrage. Für Bewerbungen besuchen Sie bitte das Vivantes Karriereportal.

Haus Sommerstraße Kurzzeitpflege

030 497 690 325 62

Sommerstr. 25c
13409 Berlin

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