
Hauptstadtpflege Haus Ernst Hoppe
Das Pflegeheim Ernst Hoppe liegt – idyllisch inmitten von Wäldern – im Spandauer Stadtteil Kladow.
Wohnortnahe und individuelle Betreuung
Das Hauptstadtpflege Haus Ernst Hoppe liegt zwischen Havel und Sacrower See in Berlin-Kladow in einer harmonischen Naturlandschaft.
Ziel der Altenpflege im Ernst Hoppe Haus ist die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner. Vorhandene Fähigkeiten sollen erhalten und unterstützt, verloren gegangene reaktiviert und verbessert werden. Dafür bietet die Altenpflegeeinrichtung Ernst Hoppe neben der Unterstützung der täglichen Aufgaben gemeinsame Singkreise, einen Riech- und Kräutergarten, Arbeiten mit Keramik oder gemeinsames Filmschauen im Hauskino.
Qualifiziertes Pflegepersonal unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zudem können Angehörige am Leben im Pflegeheim Haus Ernst Hoppe teilhaben – ein Gästezimmer steht für Sie bereit.
Durch Kooperationen zum Förderkreis „Freunde für Senioren“ und zur Grundschule am Ritterfeld ist das Haus Ernst Hoppe gut im Stadtteil vernetzt. Und wer wissen möchte, ob ihm unser liebevoll eingerichtetes Seniorenheim gefällt, kann uns beim „Wohnen auf Probe“ einen Monat lang testen.
Überblick: Haus Ernst Hoppe in Kladow
Ansprechpartner*innen im Haus Ernst Hoppe
Zimmer und Ausstattung
Das Haus Ernst Hoppe in Spandau verfügt über 148 Plätze in 132 behindertengerechten Einzel- und 8 Doppelzimmern – verteilt auf drei Gebäude. In jedem Haus stehen für die gemeinsamen Mahlzeiten ein geräumiger Speisesaal sowie kleinere Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Jedes Haus, sämtliche Etagen und die Zimmer sind auch mit einem Rollstuhl bequem und sicher erreichbar.
Zur Standardmöblierung jedes Zimmers gehören
- ein Pflegebett,
- ein höhenverstellbarer Nachttisch,
- ein Kleiderschrank,
- ein Tisch mit bequemen Stühlen und
- ein eigener Sanitärbereich.
Die Räume sind mit Telefonanschluss und Kabelfernsehen sowie kostenlosem WLAN ausgestattet und haben alle eine Notrufanlage.
Bewohnerinnen und Bewohner können gern ergänzend eigene kleine Möbel und Wohnaccessoires mitbringen.
Leistungen und Serviceangebote
Im Haus Ernst Hoppe finden alters- und krankheitsbedingte Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein neues Zuhause. Das Leistungsspektrum des Hauses umfasst das Angebot der allgemeinen Pflegeleistungen, Leistungen der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege.
Leitgedanke der pflegerischen Tätigkeiten ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“: Vorhandene Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner sollen erhalten und unterstützt, verloren gegangene reaktiviert und verbessert werden. Pflegerische und betreuende Maßnahmen erfolgen zu jeder Tages- und Nachtzeit durch qualifiziertes Pflegepersonal. In die systematische Planung der Pflege und Betreuung werden Seniorinnen und Senioren sowie ihre Bezugspersonen mit einbezogen.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege: Eine private Pflegeperson kümmert sich mindestens 6 Monate nach Anerkennung des Pflegegrades 2 ambulant um die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Auch müssen diese Privatpersonen, wie Kinder, Nachbarn oder Freunde, der Pflegekasse benannt sein.
Ist die private Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege – bis zu 3.539 Euro für max. 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr. Wir beraten Sie gern.
Die ärztliche Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt nach dem so genannten Hausarztprinzip, d.h. jeder hat die Möglichkeit, ihren oder seinen Hausarzt bzw. Hausärztin selbst zu wählen. Die Einrichtung kooperiert mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Auf Wunsch werden auch weitere Fachärzte, Hausärzte und Therapeuten vermittelt.
Das Team des Hauses unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner bei der Koordinierung von therapeutischen Anwendungen wie
- Physiotherapie,
- Logopädie,
- Ergotherapie.
Die Angebote der Physiotherapie von niedergelassenen Praxen der Umgebung können individuell genutzt werden. Dafür kommen Therapeutinnen und Therapeuten direkt ins Pflegeheim Ernst Hoppe
Das hauswirtschaftliche Leistungsangebot umfasst:
- die Versorgung mit allen Mahlzeiten und Getränken: Frühstück, Mittag-, Abendessen und 3 Zwischenmahlzeiten jeweils mit Wahlmöglichkeit (auch als Smoothfood für Menschen mit Schluckstörungen und Angebote für Vegetarier)
- das Bereitstellen von Bettwäsche und Handtüchern
- Wäscheservice für persönliche Bekleidung
- kleine Näharbeiten wie z. B. Knöpfe annähen
- die Reinigung des Zimmers
Der Sozialdienst des Pflegeheims Ernst Hoppe steht unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, ihren Angehörigen und ihren bevollmächtigten Bezugspersonen für sozialrechtliche und psychosoziale Beratungen zur Verfügung. Er unterstützt und berät bei
- der Kostenklärung zur Finanzierung der Heimkosten,
- der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen und
- der Vermittlung von spezifischen Hilfen.
Die Kontaktaufnahme zu unserem Sozialdienst kann jederzeit sowohl telefonisch als auch persönlich zu den Sprechzeiten erfolgen.
Zum Leistungsspektrum der Einrichtung gehören auch kreative Aktivitäten, die täglich angeboten werden wie
- Kochgruppen,
- Gedächtnistraining,
- Bastelrunden,
- Bewegungsgruppen.
Auch verschiedene kulturelle Veranstaltungen und Festlichkeiten, wie Weihnachts-, Osterfeste und andere jahreszeitlich gebundene Feste, sind Bestandteil des Einrichtungsangebotes. Außerdem werden regelmäßig Ausflüge innerhalb Berlins und ins Umland durchgeführt.
- Friseur
- Maniküre, Pediküre
- Gästezimmer für Angehörige
- Probewohnen bis zu einem Monat
Bilder vom Haus Ernst Hoppe
Preisrechner
Mit dem Preisrechner möchten wir Ihnen einen generellen Überblick über die anfallenden Pflegeheimkosten pro Haus geben. Diese setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen auf Grundlage der entstehenden Aufwendungen in den Einrichtungen zusammen und müssen zur Refinanzierung mit den Kostenträgern (Pflegekassen, Senatsverwaltung) immer wieder neu verhandelt werden.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Verhandlungsstand zu preislichen Abweichungen kommen kann. Über die aktuell gültigen Preise informiert Sie der Sozialdienst des jeweiligen Hauses gern und berät zu Betreuung, Pflege und Finanzierung.
*Nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege ist der Anspruch auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 3.539 € im Kalenderjahr.
**Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Leistungen für vollstationäre Pflege nach §43 SGB XI beziehen, erhalten von der Pflegekasse ab dem 01.01.2022 zusätzlich einen gestaffelten Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Aufwendungen abhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Bitte beachten Sie, dass sich der prozentuale Zuschlag nicht auf die Gesamtkosten bezieht. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten bleiben davon unberührt.



















